AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule canis familiaris Witten

 

  • 1 Vertragsgegenstand/Allgemeines:

Bei dem zwischen der Hundeschule-canis familiaris Witten und dem Kunden (hier genannt Teilnehmer) geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Teilnehmer erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Teilnehmers und erfolgen auf eigenes Risiko. Die Verwendung von Stachelhalsbändern und der Einsatz sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel ist strengstens untersagt. Die Hundeschule-canis familiaris übernimmt keine Verantwortung für ein Fehlverhalten oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Menschen und Tieren.

  • 2 Vertragsabschluss:

    Einzelstunden:

In den Einzelstunden bietet die Hundeschule-canis familiaris Witten dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule-canis familiaris Witten und Teilnehmer. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Teilnehmers an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule-canis familiaris Witten statt, so erstattet der Teilnehmer dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.

  • Beschäftigungskurse/Sonstige Kurse:

Der Vertrag gilt für jeden angemeldeten Hund. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule-canis familiaris Witten zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Hundeschule-canis familiaris Witten behält sich daher vor, Anmeldungen nicht anzunehmen. Ferner behält sich Hundeschule-canis familiaris Witten das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bietet die Hundeschule-canis familiaris Witten Mehrfach-Karten (z.B. 10er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten. Die gebuchten Stunden bei Beschäftigungskursen oder sonstigen Kursen mit 10er Karten, verlieren ihre Gültigkeit nach 3 Monaten, wenn der Teilnehmer diese nicht innerhalb dieser Zeit in Anspruch nimmt.

  • 3 Schutzimpfungen und Krankheiten:

Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Der Impfausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Läufige Hündinnen dürfen nicht am Unterricht teilnehmen.

  • 4 Haftung:

Für jedes Tier muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Teilnehmer haftet für alle von sich und/oder von seinem Tier verursachten Schäden. Während der Gruppenstunden und auch während der Einzelunterrichtsstunden bleibt jeder Teilnehmer für seinen Hund als Tierhalter bzw. Tieraufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB aufsichtspflichtig. Insoweit haftet auch jeder Teilnehmer für die von sich selbst oder von seinem Hund verursachte Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen. Diese sind von dem Teilnehmer entsprechend zu informieren. Hundeschule-canis familiaris Witten haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn sie auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragspflichtverletzungen sowie Arglist der Betreiber der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Hundeschule-canis familiaris Witten haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalspflicht betrifft. Die Hundeschule haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Für Schäden, die allein aus der Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, ergibt sich daher nur unter den oben dargestellten Voraussetzungen eine Haftung der Hundeschule-canis familiaris Witten. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

  • 5 Bezahlung: Beschäftigungskurse/Einzeltraining/Sonstige Kurse/Pakete:
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  • Einzelstunden:

Die Beiträge für die gebuchten Stunden werden nach Erhalt der Trainingsstunde in Bar entrichtet.

  • Beschäftigungskurse / Sonstige Kurse:

Der Beitrag für die gebuchten Pakete (10er Karten) wird sofort (im Voraus) fällig. Die Beschäftigungskurse umfassen eine vorgegebene Anzahl an aufeinander folgenden Kurstagen mind. einmal pro Woche. Die Kurszeiten entnimmt der Teilnehmer von dem Internetauftritt der Hundeschule. Für die regelmäßige Teilnahme an den Kurstagen ist der Teilnehmer verantwortlich. Selbstverschuldete Fehltage oder Säumniszeiten können nicht nachgeholt oder angehängt werden und werden auch nicht zurück erstattet.

  • 6 Rücktritt/Kündigung:
  • Einzelstunden:

Eine Terminvereinbarung per online Buchung, Telefon oder Email ist erforderlich. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Unterrichtsausfall seitens der Hundeschule, gibt es einen Ersatztermin nach Absprache. Bei Einzelstunden besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückerstattung, sobald der Teilnehmer diese Leistung in Anspruch genommen hat. Der Teilnehmer bezahlt nur für erbrachte Leistungen.

Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden im Einzeltraining werden mit dem halben Stundensatz berechnet.

  • Beschäftigungskurse / Sonstige Kurse:

Die Hundeschule-canis familiaris Witten und die Ausbilder/innen behalten sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen. Seitens der Hundeschule-canis familiaris Witten kann ein Beschäftigungskurs kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall wird der Beitrag nicht zurückerstattet. Die gekauften 10er- Karten des Teilnehmers haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, danach erlischt der Anspruch auf Rückzahlung oder Ableistung der Stunden.

  • 7. Kursänderungen/Verschiebungen/Kurs-Absagen:

Die Hundeschule-canis familiaris Witten behält sich notwendige, kurzfristige und kleinere Änderungen bezüglich Unterrichtsort, Teilnehmerzahl sowie zeitliche Verschiebungen vor. In diesem Fall wird ebenfalls keine Rückzahlung erstattet. Sollte der Teilnehmer aufgrund der Änderungen von Hundeschule-canis familiaris Witten nachweislich nicht mehr an einem Kurs teilnehmen können, so wird die bereits gezahlte Gebühr nach erfolgter Änderung durch die Hundeschule-canis familiaris Witten erstattet. Die Hundeschule-canis familiaris Witten  behält sich außerdem vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In allen Gruppenkursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, die auch während des Kurses durch Hundeschule-canis familiaris Witten vergrößert werden kann, sofern die Mehrzahl der Teilnehmer damit einverstanden sind. 

  • 8 Bild- und Tonmaterial:

Es werden ohne einer Einwilligungserklärung keine Bilder/Videos vom Teilnehmer/Vertragsnehmer gemacht und veröffentlicht.

  • 9 Verjährung von Ansprüchen:

Ansprüche gegen die Hundeschule-canis familiaris Witten verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.

  • 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:

Alle Angebote freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Vertrages. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für Privatpersonen, und wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Moers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  • 11. Sonstiges:
  1. Hundeschule-canis familiaris Witten behält sich vor, Hunden, die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. Die Kursgebühr wird dann zeitanteilig erstattet. Extreme Preis- und Kostenerhöhungen berechtigen die Hundeschule-canis familiaris Witten möglicherweise zum Jahreswechsel die monatlichen Kosten entsprechend anzuheben. Darüber wird der Teilnehmer dann rechtzeitig Mitteilung erhalten. Läufige Hündinnen dürfen nicht am Kurs teilnehmen. Es besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Rückzahlung für die Zeit der Läufigkeit. Der Teilnehmer hat das Recht auch passiv ohne Hund am Unterricht/Kurs teilzunehmen.
  2. Da wir auch Hundetrainer ausbilden, werden diese auch hin und wieder den Unterricht übernehmen. Hierrüber wird in der Gruppe mit den Teilnehmern abgestimmt. Sollten die Mehrzahl der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, so muss das den jeweiligen Trainer der Gruppe mitgeteilt werden.

12. Salvatorische Klausel:
„Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen wirksam. Anstelle der unwirksamen Klauseln treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.“

Stand: 01.01.2024

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Hundeschule-canis familiaris Witten
 

 

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